ASB Südwestfalen Für Hagen und die Region

Wir sind für Sie da!

Der ASB Regionalverband Südwestfalen e.V. ist als Hilfsorganisation für kranke, verletzte und hilfsbedürftige Menschen da. Unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen engagieren sich professionell und zuverlässig in unseren Angebotsbereichen Rettungsdienst, qualifizierter Krankentransport, Erste-Hilfe-Ausbildung sowie den Integrative Hilfen in der Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.

Telefonische Erreichbarkeit der Geschäftsstelle

Unsere Geschäftsstelle ist wieder telefonisch unter einer neuen Rufnummer erreichbar!
Die neue Telefonnummer lautet 02331 48332-0.

Ihre Anliegen sowie Ihre Kontaktdaten können Sie darüber hinaus auch gerne an info(at)asb-suedwestfalen.de übermitteln.

Für sehr dringende Anliegen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsführung.

Aktuelles vom ASB Südwestfalen und aus ganz NRW

Gesetzesreform zum Notfallsanitätergesetz: ASB lehnt Gesetzentwurf ab

Notfallsanitäter müssen schnellstmöglich Entscheidungen treffen, um zu helfen. Ein neuer Gesetzesentwurf löst dabei nicht ein grundlegendes Problem.

RettungshundePresse

Notfallsanitäter in einem Rettungswagen

Notfallsanitäter müssen innerhalb von Sekunden Entscheidungen treffen, um verletzten Menschen zu helfen. Ein neuer Gesetzesentwurf hindert sie weiterhin daran: Solange kein Arzt anwesend ist, dürfen Notfallsanitäter keine invasiven Maßnahmen durchführen, obwohl sie das in ihrer Ausbildung gelernt haben und dafür vorbereitet werden. Wollen sie etwa starke Schmerzen lindern, lebensbedrohliche Zustände wie Krampfanfälle oder Unterzuckerungen behandeln, machen sie sich strafbar. Das muss dringend geändert werden!

Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, diesen Missstand weiter fortzuschreiben und so Retter weiterhin nicht mit der notwendigen Rechtssicherheit auszustatten, wenn sie Menschen mit heilkundlichen Maßnahmen helfen, bis eine ärztliche Behandlung beginnen kann. Der ASB fordert die Politik auf, gegen den Gesetzesentwurf zu stimmen und endlich Rechtssicherheit für Rettungskräfte in Notfalleinsätzen zu schaffen!

In Deutschland dürfen heilkundliche Maßnahmen im Rettungsdienst grundsätzlich nur von Ärzten durchgeführt werden. Im Rettungsdienst ist aber nicht immer ein Notarzt anwesend. Deswegen müssen Rettungsdienstmitarbeiter sich immer zuerst rückversichern, wenn sie in einer Notsituation ohne Arzt invasive Maßnahmen durchführen müssen – alles andere stellt den Tatbestand einer Straftat dar. In vielen zeitkritischen Situationen ist dies aber nicht immer möglich.

Deshalb fordert der ASB: Schluss mit dem Misstrauen gegen Notfallsanitäter! Sie brauchen Rechtssicherheit, um schnell und wirksam helfen zu können. Der Verband fordert die Bundestagsabgeordneten auf, gegen den Gesetzesentwurf zu stimmen und sich für eine neue, zeitgemäße Gesetzesbestimmung einzusetzen.

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Ansprechpartner*in

Geschäftsstelle Hagen

Arbeiter-Samariter-Bund RV Südwestfalen e.V.
Eilper Straße 71-75
58091 Hagen

02331 48332-0 (NEUE RUFNUMMER)
info(at)asb-suedwestfalen.de