Bedarfe und Ansprüche von Menschen mit Behinderung

NRW

Um Chancen und Herausforderungen für ambulante Pflegedienste durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ging es bei einem ASB-Fachtag am 03. Dezember 2018 beim ASB Ruhr in Bottrop.

Eingeladen hatten der ASB NRW e.V. und der Arbeitskreis der GeschäftsführerInnen des ASB in NRW. Nach einer Begrüßung und einer Einführung in das Thema durch Anne Paweldyk, Sprecherin des Arbeitskreises der GeschäftsführerInnen des ASB in NRW, und Martin von Berswordt-Wallrabe von der Agentur von Berswordt-Wallrabe & Partner, erläuterte Andreas Reifschneider vom ASB Regionalverband Herne-Gelsenkirchen das BTHG aus juristischer Sicht.

Anschließend sprach Frau Birgitta Neumann von der Contec GmbH über die Chancen und Herausforderungen für die Pflege durch das Bundesteilhabegesetz. Im Zentrum stand die Frage, welchen Herausforderungen sich die Pflege derzeit und zukünftig stellen muss. Dabei wurde der Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe unter dem Aspekt der Fürsorge zur Teilhabe beleuchtet. Auch die Veränderungen der Bedarfe und Ansprüche von Menschen mit Behinderung, die Abgrenzung von Pflege und Behindertenhilfe und die möglichen Potentiale und Märkte im Bereich der sozialen Teilhabe sowie Grund und Behandlungspflege kamen zur Sprache.

„Menschen mit Behinderung ein Leben in Selbstbestimmung zu ermöglichen und sie als aktiven und gestaltenden Part der Gesellschaft zu begreifen ist die Prämisse bei der Arbeit des ASB im Bereich Behindertenhilfe“, resümierte Dr. Stefan Sandbrink, Geschäftsführer des ASB NRW, am Ende der Veranstaltung.Foto: ASB NRW e.V.