Erweiterung der Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften

NRWFlüchtlingshilfe und Integration

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF haben im Rahmen der „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ die 2016 veröffentlichten Mindeststandards erweitert.

Unter fachlicher Begleitung des Paritätischen Gesamtverbandes und der inhaltichen Beteiligung des ASB NRW e.V. und vieler weiterer Partner wurde der Fokus auf besonders schutzbedürftige Personengruppen – wie Kinder, Jugendliche und Frauen, Menschen mit Behinderungen und LSBTTI* – gezielt gerichtet.

„Der Gewaltschutz und die Sicherheit besonders schutzbedürftiger Personengruppen sind dem ASB bei der Betreuung von Geflüchteten ein großes Anliegen. Wir begrüßen die Initiative des BMFSFJ und UNICEF und die neue Auflage der Mindeststandards ausdrücklich und freuen uns, dass wir uns einbringen konnten“, so Dr. Stefan Sandbrink, Geschäftsführer des ASB NRW.

Die Neuauflage der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ steht hier zum Download bereit. Konkrete Hilfestellungen bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten bietet zudem eine Materialiensammlung des BMFSFJ und UNICEF. Diese bauen auf den Mindeststandards auf und geben praktische Unterstützung, unter anderem zur Risiko- und Ressourcenanalyse. Die Materialien können hier eingesehen werden.