ASB Südwestfalen Für Hagen und die Region

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Der ASB Regionalverband Südwestfalen e.V. ist als Hilfsorganisation für kranke, verletzte und hilfsbedürftige Menschen da. Unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen engagieren sich professionell und zuverlässig in unseren Angebotsbereichen Rettungsdienst, qualifizierter Krankentransport, Erste-Hilfe-Ausbildung sowie den Integrative Hilfen in der Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.

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Aktuelles vom ASB Südwestfalen und aus ganz NRW

Versäulung des Leistungsgeschehens muss aufgebrochen werden

Der ASB Deutschland hat sich in einer Stellungnahme zu den Eckpunkten der Pflegereform geäußert.

PflegePresse

Der Arbeiter-Samariter-Bund als einer der größten Pflegeanbieter Deutschlands begrüßt die in den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Begrenzung des Eigenanteils pflegebedürftiger Heimbewohner und ferner, dass Pflegekräfte künftig angelehnt an tariflicher Entlohnung bezahlt werden müssen.

„Die Begrenzung der Eigenanteile ist überfällig“, sagt Uwe Martin Fichtmüller, Hauptgeschäftsführer des ASB Deutschland e.V. „Denn nur so kann verhindert werden, dass die bundesweite und trägerübergreifende bessere Vergütung der Pflegekräfte finanziell zulasten der Pflegebedürftigen geht.“

Die in der ambulanten Pflege vorgesehene fünfprozentige Anhebung aller Leistungsbeträge mit einer jährlichen Dynamisierung, die sich an der Inflationsrate orientiert, kritisiert der ASB. „Sachgerechter wäre eine Orientierung an der Steigerung der Personalkosten. Da künftig eine Bezahlung angelehnt an tariflicher Entlohnung zur Zulassungsvoraussetzung in der Pflege werden soll, schlagen wir vor, die künftige Dynamisierung der ambulanten Pflegesachleistungen an den Tariflohnsteigerungen in der Pflege zu bemessen“, erläutert Fichtmüller.

Als kritisch erachtet der ASB auch die im Eckpunktepapier vorgesehene Begrenzung der Kombinationsleistungen für neue Wohnformen, die Betreutes Wohnen mit Tagespflege verbinden. Anbieter sind hier dem Wunsch der Pflegebedürftigen nach neuen Wohn- und Betreuungssettings nachgekommen. Daher sei nicht nachvollziehbar, weshalb ab Juli 2022 bei Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesach- und/oder Geldleistungen die Leistungen der Tagespflege auf nur noch 50 Prozent begrenzt werden sollen.

Der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers werfe vielmehr ein Schlaglicht auf ein entscheidendes Versäumnis des vorgelegten Reformplans. „Die sektorale Versäulung des Leistungsgeschehens in ambulant und stationär muss aufgebrochen werden, damit sich neue Versorgungsformen bilden können“, betont Uwe Martin Fichtmüller und ergänzt. „Der ASB schlägt daher vor, das gesamte Leistungsgeschehen in der Pflege in Modulen abzubilden.“ Für deren Inanspruchnahme müssten im stationären wie im ambulanten Bereich einheitliche Geldbeträge vorgesehen werden. Pflegebedürftige könnten dann die Versorgungsform wählen, die ihren Vorstellungen entspricht. Zivilgesellschaftliche Unterstützung der professionellen Pflege wäre auch im stationären Bereich möglich und würde die professionelle Pflege entlasten.

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